Falscher Ausweis schützt nicht vor Haftstrafe Bundespolizei Berlin by Redaktion - 14. Juni 20170 Buckowsee (Barnim) (ots) – Bundespolizisten nahmen in der Nacht zu Mittwoch einen Mann fest, der sich mit einem fremden Dokument auswies. Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte den polnischen Staatsbürger auf der Bundesautobahn 11 an dem Parkplatz Buckowsee West. Die Überprüfung der vorgelegten polnischen ID-Card ergab, dass polnische Behörden danach fahndeten, da sie als gestohlen galt. Da Zweifel an der wahren Identität des Mannes bestanden, überprüften die Bundespolizisten seine Fingerabdrücke. Der Abgleich ergab, dass es sich bei dem Mann um einen 34-jährigen Polen handelt, nach dem die Staatsanwaltschaft Berlin seit Januar 2016 suchte. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte den Gesuchten im März 2014 wegen besonders schweren Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Der verurteilte Straftäter konnte den noch ausstehenden Restbetrag von 990 Euro Geldstrafe und weiteren Verfahrenskosten vor Ort nicht begleichen. Beamten der Bundespolizei brachten ihn daher heute Vormittag zum Antritt seiner noch zu verbüßenden 99-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt. Quelle für Text: www.polizeipresse.de Teilen mit:Klick, um über Twitter zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Ähnliche Beiträge